Gewerbe und Industrie

Starker Schutz für Gewerbe und Industrie - umfassend, verlässlich, individuell

Wir verkaufen Ihnen nichts, sondern erheben gemeinsam Ihr Risiko. Auf Basis dieser Analyse entwickeln wir ein treffsicheres Deckungskonzept.

Sie entscheiden anschließend selbst, welche Risiken Sie absichern möchten und welche Ihr Unternehmen eigenständig tragen kann.

Im Unternehmens- und Industriebereich ist eine umfassende und zielgerichtete Absicherung von essenzieller Bedeutung, um sowohl externe als auch interne Risiken bestmöglich abzusichern. Unser Team aus branchenerfahrenen Versicherungsexperten begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Risikoanalyse bis hin zur laufenden Betreuung. Unsere maßgeschneiderten Versicherungskonzepte schützen Ihre Betriebsabläufe, Ihre Mitarbeiter sowie Ihre Vermögenswerte und lassen sich exakt an die spezifischen Anforderungen Ihrer Branche und Unternehmensgröße anpassen.

SPEZIALLÖSUNGEN:

Durch unsere Kooperationen und Netzwerke bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Versicherungslösungen, die auch individuelle Risiken abdecken. Dazu gehören unter anderem Gewährleistungsversicherungen, Veranstaltungsausfallversicherungen sowie Baurücklassversicherungen. Darüber hinaus bieten wir umfassende Rahmenverträge für diverse Berufs- und Unternehmensgruppen, wie Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Bau- und Nebengewerbe, Hausverwaltungen, das Hotel- und Gastgewerbe, Abfallwirtschaftszentren sowie Filmproduktionen und Gemeinden. Unsere Konzepte entsprechen internationalen Standards und beinhalten moderne Risikodeckungen wie D&O-Versicherungen und Schutz vor Cyberrisiken, um Ihr Unternehmen auch vor den Herausforderungen der digitalen Welt abzusichern.

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE:

Rechtsverbindliche Pensionszusagen oder direkte Leistungszusagen gemäß Betriebspensionsgesetz an wesentlich beteiligte geschäftsführende Gesellschafter von Kapitalgesellschaften oder Mitarbeitern sind mit einer Pensionsrückdeckungsversicherung, deren Beiträge Betriebsausgaben darstellen, zu gestalten. Hierfür wird ein spezielles Know-how benötigt – wir haben es. Bezugsumwandlung nach § 3(1) Ziff. 15 lit. a ESTG bringen Vorteile für Arbeitgeber (Ersparnis Lohnsteuerkosten) und Dienstnehmer (keine Lohnkosten, etc.), das heißt, mehr Nettolohn für den Arbeitnehmer bei gleichen Arbeitgeberkosten.

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